Gütegemeinschaft der Motoreninstandsetzungsbetriebe e.V. (GMI)
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Güte- und Prüfbestimmungen: Strenge Kriterien für höchste Güte

Die Güte- und Prüfbestimmungen legen fest, welche Arbeiten durchgeführt werden müssen, bevor der Motor oder das Motorbauteil das RAL Gütezeichen Motoreninstandsetzung erhält. Zugleich geben sie vor, welche Voraussetzungen ein Betrieb erfüllen muss, damit er das Gütezeichen vergeben darf.

Genau definierte Leistungen

Die Güte- und Prüfbestimmungen enthalten einen festen Katalog von Einzelleistungen. Darin ist jeder Arbeitsschritt detailliert vorgegeben. Das bedeutet, dass alle Bauteile bis zum kleinsten Ventil genau auf ihren Zustand geprüft und bei Bedarf instandgesetzt oder ausgetauscht werden. Verschleißteile werden generell durch Neuteile ersetzt.

Bei der Instandsetzung halten sich die Mitgliedsbetriebe der Gütegemeinschaft stets an die Herstellervorgaben und verwenden ausschließlich Original- oder Identteile bzw. Ersatzteile von Herstellern oder Lieferanten, die vom Güteausschuss zugelassen wurden.

Höchste Anforderungen an Ausstattung und Personal

GMI-Mitglieder befinden sich auf dem aktuellen Stand der technischen Entwicklungen. Nur so sind sie in der Lage, alle Instandsetzungsarbeiten einwandfrei auszuführen. Daher geben die Güte- und Prüfbestimmungen genau vor, welche Maschinen in einem Betrieb zur Verfügung stehen müssen. Auch die Qualifikation der Mitarbeiter ist durch die Güte- und Prüfbestimmungen geregelt: Instandsetzungsbetriebe der Gütegemeinschaft verfügen über spezialisierte Fachkräfte, damit alle Arbeiten anforderungsgemäß und fachlich richtig durchgeführt werden.