06.10.2026
Alle Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft der Motoreninstandsetzungsbetriebe e.V. (GMI) haben sich zur Kontrolle ihrer Arbeit verpflichtet. Regelmäßige Eigen- und Fremdprüfungen überwachen, ob die strengen Qualitätskriterien der Güte- und Prüfbestimmungen von RAL-GZ 797 eingehalten werden.
Neutrale Gutachter des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) übernehmen weiterhin die Fremdprüfungen. Der Vertrag wurde zwischen beiden Verbänden aktualisiert. In diesem Jahr wurden nun neue Prüfer in die Besonderheiten des RAL Gütezeichens Motoreninstandsetzung eingeführt und in den Prüfablauf gemäß Durchführungsbestimmungen der RAL-GZ 797 sowie die Dokumentation eingewiesen. So stellt die GMI die Neutralität der Überwachung sicher.
Die zweitägige Informations- und Schulungsveranstaltung fand beim GMI-Unternehmen Motoren Eckernkamp statt. Die neuen Prüfer erhielten einen umfassen Überblick über das System der RAL Gütesicherung und über die speziellen Anforderungen an das RAL Gütezeichen Motoreninstandsetzung sowie die Bedeutung der Güteüberwachung. Auf der Jahresmitgliederversammlung der GMI am 25. September in Bonn wurden die Mitglieder über wesentliche Inhalte der Veranstaltung informiert.
In den externen Prüfungen der BVSK-Sachverständigen wird auch kontrolliert, ob der Betrieb die Eigenüberwachung regelmäßig durchgeführt und entsprechend dokumentiert hat. Zudem sind die technische Ausstattung des Betriebs, die Funktionsfähigkeit der Messmittel und Prüfeinrichtungen und die Qualifizierung des leitenden Personals Bestandteile der Fremdprüfung. In Stichproben schaut sich der neutrale Sachverständige bearbeitete Motoren und Motorbestandteile und ihre Dokumentationen im Detail an. Diese externen Prüfungen finden bei den GMI-Betrieben stets unangemeldet und mit wechselnden Sonderprüfpunkten statt.




