Gütegemeinschaft der Motoreninstandsetzungsbetriebe e.V. (GMI)
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Regelmäßige Prüfungen für zuverlässige Qualität

17.03.2017

Auftraggeber, die Motoreninstandsetzung mit dem RAL Gütezeichen wählen, können darauf vertrauen, dass sie instandgesetzte Motoren bzw. Motorbaugruppen in höchster Qualität erhalten. Regelmäßige Kontrollen – Eigen- und Fremdprüfungen – überwachen, ob die strengen Qualitätskriterien der Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft der Motoreninstandsetzungsbetriebe e.V. (GMI) eingehalten werden.

Alle GMI-Mitglieder haben sich freiwillig zur doppelten Kontrolle verpflichtet: Die Betriebe überwachen selbst, ob sie die Qualitätsstandards einhalten, und dokumentieren dies. Darüber hinaus werden die Mitgliedsbetriebe regelmäßig von neutralen Gutachtern des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) geprüft, ob sie die Vorgaben des RAL Gütezeichens Motoreninstandsetzung einhalten.

In diesen externen Prüfungen wird dann auch kontrolliert, ob der Betrieb die Eigenüberwachung regelmäßig durchgeführt und entsprechend dokumentiert hat. Zudem sind die technische Ausstattung des Betriebs, die Funktionsfähigkeit der Messmittel und Prüfeinrichtungen und die Qualifizierung des leitenden Personals Bestandteile der Fremdprüfung. In Stichproben schaut sich der neutrale Sachverständige bearbeitete Motoren und Motorbestandteile und ihre Dokumentationen im Detail an: Wurde der vorliegende Motor vollständig zerlegt und gereinigt? Wurde die Kurbelwelle auf Risse, Schlag und Härte geprüft? Wurden die Pleuelbuchsengrundbohrungen geprüft und gemessen? Diese externen Prüfungen finden bei den GMI-Betrieben stets unangemeldet und mit wechselnden Sonderprüfpunkten statt.

Die regelmäßige Überwachung durch unabhängige Sachverständige organisiert der Güteausschuss der GMI und gewährleistet damit die Neutralität der Überwachung. Er bewertet die Prüfberichte und ahndet Verstöße gegen die Bestimmungen bis hin zum Entzug des RAL Gütezeichens.